AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der HOWTODO PRODUCTION &STUDIO GLEIS 7 HAMBURG-BAHRENFELDS
Allgemeines (Geltungsbereich)
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der HOWtoDO Production GmbH & Co. KG (im folgenden HOWtoDO genannt) durchgeführten Dienstleistungen, Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen und darüber hinaus auch für alle dem Kunden überlassenen Produkte, gleich in welcher Schaffensstufe oder welcher technischen Form sie vorliegen; insbesondere gilt dieses auch für elektronisches oder digital übermitteltes Material.
Darüber hinaus gelten sie auch für jedwede Vermietung des STUDIO GLEIS 7 (im folgenden Studios genannt) sowie die in der Mietsache enthaltenden Einrichtungen, Gegenstände, technischen Geräte und Anlagen.
Die AGB gelten als vereinbart mit Annahme der Lieferung oder Leistung, bzw. mit Annahme des Angebots von HOWtoDO durch den Kunden. Will der Kunde den AGB widersprechen, so hat dies schriftlich und binnen drei Werktagen nach Zugang des Angebots zu erfolgen. Abweichende Bedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit; eines ausdrücklichen Widerspruchs seitens HOWtoDO bedarf es deshalb nicht.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Dienstleistungen, Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen und darüber hinaus auch für alle dem Kunden überlassenen Produkte von HOWtoDO sowie für zukünftige Vermietungen der Studios und zukünftige Durchführungen jedweder Art von Produktionen, Veranstaltungen und Events.
Wenn keine bestimmte Bindungsdauer angegeben ist, sind die Angebote von HOWtoDO freibleibend und unverbindlich.
Erteilte Aufträge werden durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens HOWtoDO rechtsgültig.Änderungsabsprachen und Ergänzungen sind unwirksam, bis sie schriftlich fixiert und von beiden Vertragspartnern bestätigt, bzw. unterzeichnet sind.
Die STUDIO GLEIS 7 Preisliste ist wesentlicher Bestandteil dieser AGB. Eventuelle Abweichungen haben nur Gültigkeit, sofern diese von HOWtoDO schriftlich bestätigt wurden.
Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages zwischen HOWtoDO und dem Kunden bedürfen der von beiden Vertragsteilen unterzeichneten Schriftform.
Zum Zustandekommen eines Vertrages zwischen HOWtoDO und dem Kunden bedarf es nicht zwingend der Schriftform. Beiderseitig abgegebene mündliche Zusagen über die vereinbarten Leistungsumfänge sind verbindlich. Die Beweislast trägt im Zweifel der Kunde.
Leistungs- und Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von HOWtoDO, Friesenweg 14, 22763 Hamburg.
Der Gerichtsstand ist Hamburg. Soweit der Kunde nicht Vollkaufmann ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland besitzt, ist für das Mahnverfahren die Zuständigkeit für das Amtsgericht Hamburg vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sollten vertragliche Abreden zwischen den Parteien rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine Regelung, die den beiderseitigen Interessen des Vertragsinhaltes am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. Vertragliche Abreden zwischen den Parteien, die Bestimmungen der AGB inhaltlich abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von HOWtoDO.
1. Abschnitt: Foto- und Filmproduktionen sowie Veranstaltungsorganisation
1. Auftragsgegenstand
Gegenstand eines Auftrags an HOWtoDO ist die Organisation einer Foto- oder Filmproduktion im In- oder Ausland. HOWtoDO behält sich vor, Aufträge teilweise oder ganz mit Unterauftragnehmern als ausführenden Produktionsorganen abzuwickeln.
2. Haftungsbeschränkung
a) HOWtoDO führt erteilte Aufträge stets unter größtmöglicher Anwendung von Sorgfalt durch und erbringt so auch ihre Lieferungen und Leistungen. Deshalb werden Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, sofern nicht grob fahrlässiges Handeln oder Vorsatz vorliegt oder die Rechtsgüter Leben, Freiheit, Gesundheit und Körper betroffen sind. Insbesondere der Ersatz etwaiger mittelbarer Schäden ist ausgeschlossen.
b) HOWtoDO sucht auch die zur Ausführung eines Auftrags oder zur Erbringung ihrer Lieferungen und Leistungen erforderlichen Erfüllungsgehilfen – wie weitere Fotografen, Kameraleute, Assistenten, Dienstleister, etc. – mit größtmöglicher Sorgfalt aus. Eine weitergehende Haftung für diese Erfüllungsgehilfen wird aber nicht übernommen.
c) HOWtoDO übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen, die sie selbst nicht ausgewählt hat. Der Kunde hat für die notwendigen Nutzungsrechte über das fotografische filmerische Urheberrecht hinaus zu sorgen und er trägt ebenfalls die Verantwortung für die sich aus einer Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
3. Nutzungsrechte
a) HOWtoDO wird dem Kunden bei Lieferungen und Leistungen die eingekauften Nutzungsrechte übertragen. Sie behält sich indes auch bei übertragenen Nutzungsrechten das Recht vor, Material zur Eigenwerbung zu verwenden.
b) HOWtoDO hat im Falle einer jeden unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Materials Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars, welches sich nach der jeweils aktuellen Honorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing MFM errechnet. Sie behält sich weitergehende Schadensersatzansprüche vor, wobei dem Kunden natürlich der Nachweis verbleibt, dass der Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist.
4. Urheberrecht
a) HOWtoDO behält das Urheberrecht am gesamten von ihr erstellten Material auch nach Übergabe.
b) HOWtoDO untersagt jegliche am Material nachfolgend vorgenommene Veränderung durch Foto- Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen, urheberrechtlich geschützten Werkes. Auch darf das erstellte Material nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert, gefilmt oder anderweitig als Motiv benutzt werden. Auch Dritte dürfen nicht zu diesem Tun veranlasst werden.
5. Arbeitszeit / Zuschläge / Überstunden
a) Als Werktage zählen Montag bis einschließlich Samstag. Wird an Sonn- oder Feiertagen oder sonst außerhalb der normalen Arbeitszeit gearbeitet, werden hierfür grundsätzlich keine Zuschläge gefordert.
b) Überstunden sind mit dem anteiligen Stundensatz des Tageshonorars (Stundensatz X mehrgearbeiteter Zeit) zu vergüten. Die An- und Abreisen zu einem auswärtigen Aufnahmeort (Location) sind gesondert zu vergüten.
6. Honorare
a) HOWtoDO behält bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung das Eigentum an den Lieferungen und Leistungen und auch die Nutzungsrechte gehen erst danach auf den Kunden über.
b) HOWtoDO steht bei Stornierung des Auftrages die Bezahlung der bis dahin erbrachten Agenturleistungen und der bereits veranlassten Fremdleistungen zu. Diese Stornokosten fallen ebenfalls an, wenn sich ein angefangener Auftrag aus Gründen als undurchführbar erweist oder nicht fertiggestellt werden kann, die vom Kunden zu vertreten sind. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung begonnen wurde (z.B. Beginn/Vorbereitung eines Fotoshooting, von Dreharbeiten oder eines Schnittprojekts). Dem Kunden verbleibt der Nachweis, dass der Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist.
c) HOWtoDO darf eine angemessene Erhöhung der Agenturleistungen verlangen, wenn die für die Durchführung eines Auftrags vorgesehene Zeit wesentlich überschritten wird, aus Gründen die der Kunde zu vertreten hat (z.B. wegen Änderungswünschen entgegen vorheriger Absprachen am laufenden Projekt, wegen Fehlens oder wegen wesentlicher Verspätung von vom Auftraggeber zu beschaffender Modelle bei einem Fotoshooting, etc.).
d) HOWtoDO hat auch Anspruch auf die Bezahlung von Gestaltungsvorschlägen oder Konzeptionen, die wunschgemäß für den Kunden gefertigt worden sind. Lediglich als kostenlos ausgewiesene Beratungsgespräche erfolgen ohne Vergütung.
e) HOWtoDO hat im Falle von Schlechtwetter Anspruch auf Bezahlung eines Ausfallhonorars von 50 % für den Fotografen und Erstattung aller veranlasster Fremdleistungen.
7. Mängelanzeigen
HOWtoDO müssen Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der Lieferungen und Leistungen zugegangen sein. Sonst gilt der erteilte Auftrag als vertragsgemäß und mangelfrei abgearbeitet. Für nicht erkennbare Mängel gilt das Gesetz.
2. Abschnitt: Fotostudiovermietung – und nutzung (Studio Gleis 7)
1. Mietpreis
a) Die vereinbarte Studiomiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
b) Die Benutzung von Equipment bedarf der zusätzlichen Miete. Eine Preisliste kann gesondert angefragt werden, sofern sie nicht im Anhang enthalten ist.
2. Option / Buchung / Stornierung
Optionen bedürfen der Schriftform. Sollte für den Zeitraum, in dem eine 1. Option besteht, eine 2. Option eingehen, hat die 1. Option die Möglichkeit, das Studio innerhalb von 24 Stunden fest zu buchen. Ansonsten hat die erste schriftliche Festbuchung Vorrang. Eine Option muss spätestens sieben Tage vor dem geplanten Produktionsbeginn als Festbuchung schriftlich (per E-Mail an „hello@studiogleis7.com“) bei HOWtoDO eingehen, diese muss wiederum schriftlich von HOWtoDO bestätigt werden. Andernfalls kann sie von HOWtoDO ohne vorherige Rücksprache annulliert werden. Die Vergabe kurzfristigerer Optionen und Buchungen (weniger als sieben Tage vor Produktionsbeginn) erfolgt nach Absprache zwischen HOWtoDO und dem Kunden im Einzelfall.
a) Nach schriftlicher Buchung und Buchungsbestätigung durch HOWtoDO an „hello@studiogleis7.com“ (per E- Mail) oder im Rahmen eines bestätigen Kostenvoranschlags über die Durchführung einer wie auch immer gearteten Produktion, einer Veranstaltung oder eines Events durch HOWtoDO gilt das Studio als fest gebucht.
b) Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Termin für Beginn und Ende der Mietzeit einzuhalten. Ein von HOWtoDO nicht verschuldeter verspäteter Mietbeginn wird voll berechnet. Eine längere Nutzung als 10 Stunden Tagesmiete wird als Überstunden nachkalkuliert (angefangene Stunden werden dabei jeweils zur vollen nächsten Stundenpauschale aufgerundet). Ein Anspruch auf weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.
c) Festbuchungen können grundsätzlich storniert werden. Je nach Zeitraum zwischen Absage und dem reservierten Termin entstehen Stornokosten. Bei Stornierung einer bereits schriftlich bestätigten Anmietung seitens des Kunden werden dem Kunden Stornierungskosten nach folgender Staffelung in Rechnung gestellt: Bei Stornierung bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin bleiben diese kostenlos – bei Stornierung 5 Tage vor dem Termin werden 50%, bei 2 Tage bis vor dem Termin 100% der Mietgebühr fällig. Sollte mit Absage ein Ausweichtermin innerhalb der nächsten 14 Tage gebucht werden, entfällt die Stornogebühr. Sollte der Ausweichtermin auch nicht eingehalten werden, wird dieser mit weiteren 100% berechnet! (Die Stornogebühr wird auch dann fällig, wenn das Studio im gesamten 14-tägigen Zeitraum ab Absage anderweitig belegt sein sollte.) Mit der Reservierung durch den Mieter gelten die aktuellen Stornoregelungen als akzeptiert.
d) HOWtoDO behält über die Mietsache während der gesamten Mietdauer ihr Hausrecht und kann jederzeit die Räumlichkeiten selbst oder durch eine von ihr beauftragte Person betreten. Unabhängig davon gewährt HOWtoDO dem Kunden „Ungestörtheit“ in den Studioräumen. Die Studioräume werden nur im Notfall, nach ausdrücklicher Anmeldung, bzw. bei Bedarf (z.B. der Studiobetreuung) betreten – der Kunde hat keinen rechtlichen Anspruch auf dieses Entgegenkommen und kann die Regelungen weder einklagen noch Schadenersatzansprüche geltend machen.
Im Mietpreis enthalten ist die Betreuung des Studios durch eine von HOWtoDO beauftragte Studiohilfe (i.d.R. von 10 – 17 Uhr). Sofern im Vorfeld nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Studiohilfe jederzeit Zugang zum Studio zu gewähren.
3. Sonderleistungen
a) Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Bildbearbeitung, Fotoassistenz, Setbau, Casting, Hair- & Make-up, Styling, bestimmte Requisiten, Getränke, Catering, Hotel, etc. können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten. Ebenso werden Zwischen- und Endreinigung sowie Stromverbrauch (bei hohem Verbrauch, bzw. Dauerlicht) entsprechend unserer jeweils gültigen Preisliste abgerechnet.
b) Befinden sich Einrichtungen, Gegenstände, technischen Geräte und/oder Anlagen im Studio, die auf der Preisliste nicht explizit als Inklusivleistungen genannt sind oder vom Kunden als Sonderleistungen gebucht wurden, so hat der Kunde vor Verwendung mit HOWtoDO (der Studiobetreuung) abzuklären, ob diese Einrichtungen, Gegenstände, technischen Geräte und/oder Anlagen von ihm genutzt werden können. Nutzt der Kunde diese Einrichtungen, Gegenstände, technischen Geräte und/oder Anlagen ohne vorherige Absprache, behält HOWtoDO sich vor, die Verwendung gesondert zu berechnen.
c) Von Dritten durch HOWtoDO für den Kunden erbrachte Leistungen und Materialien werden mit 10% Handling-Zuschlag abgerechnet.
d) HOWtoDO übernimmt keine Gewähr für Leistungen von Modellen, Darstellern, sonstigen freien Mitarbeitern und Subunternehmern. Diese sind im Rahmen ihrer Tätigkeit selbst haftende Unternehmer.
4. Zahlungsbedingungen
a) Der Rechnungsbetrag ist 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Bei Buchungen ab einem Volumen von 5.000,- EUR (netto) behält HOWtoDO sich vor, vorab 50% der Summe abzurechnen (Akonto-Zahlung).
b) Sonderregelungen sind möglich und bedürfen der vorherigen Absprache und der Schriftform.
c) Etwaige Reklamationen von Rechnungen beeinträchtigen in keinem Fall die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Beträge. Kann eine Rechnung (postalisch oder per E-mail) aufgrund falscher oder unzureichender Adressangaben, eines vollen E-mail-Posteingangs oder aus ähnlichen Gründen nicht zugestellt werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Fälligkeit und Zahlungsfristen.
d) Bei Zahlungsverzug sind evtl. entstandene Mahngebühren ohne Abzüge zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte durch Verzugsschäden wird hierdurch nicht berührt. Das Recht der Aufrechnung und Zurückbehaltung seitens des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Grundlagen der Vermietung von Räumlichkeiten und Einrichtungen
a) HOWtoDO vermietet an den Kunden die in der Auftragsbestätigung genannten Räumlichkeiten und/oder Einrichtungen, Gegenstände, technischen Geräte und Anlagen für den angegebenen Zeitraum.
b) Der Kunde hat sich gegenüber HOWtoTO bei Mietbeginn auf Verlangen durch die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses zu identifizieren. HOWtoDO ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Kunden in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern. HOWtoDO verpflichtet sich zur Einhaltung aller relevanten datenschutzrechtlichen Regelungen. Eine – auch auszugsweise – Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht zulässig.
c) Der Kunde trägt die Versicherungspflicht und bestätigt durch Übernahme der Mieträume und – gegenstände, im Besitz einer gültigen, im Schadensfall haftenden Haftpflichtversicherung zu sein oder alternativ alle entstehenden Schäden aus eigener Kasse zu begleichen.
d) Im gesamten Gebäude besteht generelles Rauchverbot. Vor der Eingangstür steht ein Aschenbecher zur Verfügung. Asche und Zigarettenstummel/-reste sind ausschließlich im Aschenbecher zu entsorgen.
6. Nutzung
a) Ist in diesen AGB die Rede von den Mieträumen (bzw. Studios), so bezieht sich dies auf die Kernräume Fotostudios, Küchenbereiche (Pantry (Studio Hummel) / Diner (Studios: Helmut, Helga & Hans), Hair- & Make- up-Raum, Styling-Raum. Alle angrenzenden Räumlichkeiten sind nur nach besonderer, schriftlicher Vereinbarung Teil des Mietverhältnisses. Die Nutzung der Toiletten und der Dusche sind ohne besondere Vereinbarung im üblichen Rahmen erlaubt.
b) Während des gesamten Aufenthalts in den Räumlichkeiten der Studios hat der Kunde darauf zu achten, den regulären Bürobetrieb (benachbarte Büro- und Gewerbeflächen) sowie den angrenzenden privaten Wohnbetrieb nicht zu stören. Insbesondere hat er ihm zugehörige Dritte auf diese Regelung hinzuweisen und deren Einhaltung zu überwachen. Als Störung gilt z.B. übermäßig laute Musik bei geöffneten Fenstern und/oder Dachfenstern, Blockieren des Eingangsbereiches mit parkenden Fahrzeugen oder unzureichend bekleidete Personen außerhalb des Studios. In den Wintermonaten (Oktober bis März) sind die Jalousien an der Westseite der Studios (Küchenseiten) spätestens ab 15.30 Uhr zu schließen. In den Sommermonaten ab 17.00 Uhr.
c) Der Kunde hat darauf zu achten, keine Gegenstände, Maschinen oder Fahrzeuge in den Studios zu platzieren, die mehr als 500 kg / Quadratmeter (Studio Hummel), bzw. die mehr als 250 kg / Quadratmeter (Studios: Helmut, Helga & Hans) wiegen. Jede Art von Schäden an den Studioböden, die daraus resultieren, dass Gegenstände, Maschinen oder Fahrzeuge mit einem höheren Gewicht / Quadratmeter in den Studios genutzt werden, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
d) Der Kunde verpflichtet sich, die angemieteten Räumlichkeiten, Einrichtungen und Gegenstände pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen, unangemessenen oder ungeeigneten Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Räumlichkeiten, Einrichtungen und Gegenstände dürfen ausschließlich zu den ihnen zugedachten Einsatzzwecken verwendet werden. Jede Art von Änderung/Umbau der gemieteten Einrichtungen, Materialien und Hilfsmittel durch den Mieter ist nicht zulässig (dies gilt insbesondere für stromführende Teile). Die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
e) Der Kunde hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.
f) Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die Beschädigungen oder Verunreinigungen der Mietsache, der enthaltenen Einrichtungen, Gegenstände, technischen Geräten und Anlagen oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnten (z.B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- oder Explosionsaufnahmen) ist untersagt. Dies bezieht auch die selbstinitiierte Benutzung von Wasser sowie von Sand und Erde ein. In Ausnahmefällen sind eine schriftliche Erlaubnis von HOWtoDO und eine Studioaufsicht erforderlich. Der Kunde haftet für alle entstehenden Schäden.
g) Untersagt ist jede Art von Aktivität, die gesetzlich verboten ist. Verstöße werden zur Anzeige gebracht und der Kunde kann ohne Erstattung der vereinbarten Miete des Studios verwiesen werden.
h) Vor der Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, die zu einer hohen Hitze-, und/oder Nebelentwicklung führen können (z.B. Nebelmaschinen), muss die Studiobetreuung zur Deaktivierung der Brandschutzmeldeanlage informiert werden (der Kunde haftet ansonsten für anfallende Kosten).
i) Ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung von HOWtoDO ist der Kunde nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmt HOWtoDO zu, haften Mieter und der Dritte gesamtschuldnerisch.
j) In sämtlichen dem Kunden überlassenen Räumen behält HOWtoDO das Hausrecht.
k) Der Kunde kann die ausgewiesenen Parkplätze auf dem Gelände der Marzipanfabrik nutzen.
7. Zustand der Räume
a) Die Mieträume werden im gereinigten Zustand vermietet. Der Zustand ist bei Mietbeginn auf Sauberkeit und Vollständigkeit vom Kunden zu prüfen. Beanstandungen müssen im Vorfeld formuliert werden. Während der Mietzeit werden an jedem Abend nach Produktionsschluss die Mieträume durch einen von HOWtoDO beauftragten Reinigungsdienst gereinigt (Zwischenreinigung). Gereinigt werden nur die Küchenoberflächen, die Toiletten sowie alle freien/frei zugänglichen Boden- und Oberflächen. Der Bereich der Hohlkehle(n), bzw. der aufgebauten Sets wird ausgelassen. Bei Mietende erfolgt eine Endreinigung
b) Sollte(n) sich das Studio / die Studios nach der Mietzeit in einem Zustand intensiver Verschmutzung befinden, die über das normale Maß hinausgeht und sich nicht im Rahmen einer gängigen Endreinigung beheben lässt, behält HOWtoDO sich vor, die Reinigung nach Aufwand zuzüglich der daraus entstehenden Folgekosten (Mietausfall) dem Kunden in Rechnung zu stellen.
8. Beginn und Ende des Mietverhältnisses
a) Der Kunde hat sich mit Beginn des Mietverhältnisses von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Räume und Mietgegenstände zu überzeugen. Werden Mängel bzw. Fehlbestände nicht unmittelbar angezeigt, so gelten die Räumlichkeiten und Mietgegenstände als ordnungsgemäß und vollständig übernommen. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung eines Defekts beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
b) HOWdoDO erstellt bei Rücknahme der vermieteten Gegenstände oder Räume zusammen mit dem Kunden ein Rückgabeprotokoll. Verzichtet der Kunde bei Mietende auf die Mitwirkung beim Übergabeprotokoll der vermieteten Geräte oder Räume, erkennt der Kunde die von HOWtoDO durchgeführte Kontrolle an. Einer weiteren Bestätigung bedarf es nicht.
c) Das Mietverhältnis beginnt mit dem Betreten der Studioräumlichkeiten, jedoch spätestens zu dem laut Reservierung vereinbarten Startzeitpunkt. Die Miete berechnet sich nach der zum Zeitpunkt der Reservierung gültigen Preisliste, bzw. nach dem im konkreten Einzelfalls verhandelten Mietpreis. Eine Nutzung über die reservierte Zeit hinaus kann – nach Rücksprache und Zusage durch die Studiobetreuung – erfolgen und wird zum regulären Stundensatz nach Preisliste, bzw. nach dem im konkreten Einzelfall vereinbarten Mietpreis verrechnet – der Kunde hat hierauf keinen Rechtsanspruch.
d) Die Mietabrechnung erfolgt als Tagessatzabrechnung. Die kürzest mögliche Mietdauer beträgt einen Tagessatz.
e) Nach Beendigung der Nutzung obliegt es dem Kunden, Einrichtungen und Mietgegenstände in den ursprünglichen Zustand zu versetzen – dies betrifft insbesondere den Bereich der Hohlkehlen, der Küchen, des Hair- & Make-up-Raums sowie des Styling-Raums. Wenn notwendig, werden alle angemieteten Gegenstände durch HOWtoDO auf Kosten des Kunden in den ursprünglichen Zustand versetzt.
9. Eigentumsvorbehalt
a) Alle von HOWtoDO vermieteten Einrichtungen, Materialien und Hilfsmittel bleiben uneingeschränkt Eigentum von HOWtoDO.
b) Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Einrichtungen, Materialien und Hilfsmitteln aus den Mieträumen ist nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung gestattet.
10. Haftung des Kunden im Rahmen des Mietverhältnisses
a) Die Gefahr für die Mieträume und übernommenen Gegenstände geht mit der Leistung an den Kunden über. Das gleiche gilt auch für die Transport- und Versandgefahr, auch dann, wenn Transport und Versand im Namen von HOWtoDO durchgeführt werden.
b) Der Kunde haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mieträume und in vollem Umfang für alle entstandenen Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Nutzung der vermieteten Geräte und Räume stehen (Beschädigung der Geräte durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse, Diebstahl etc.) und die daraus resultierenden Folgeschäden (Nutzungsausfall). Ausgenommen hiervon sind Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von HOWtoDO verursacht wurden sowie Verschleißschäden.
c) Der Kunde ist für die Einhaltung aller behördlichen Vorschriften und Auflagen (insbesondere der Unfall- und Feuerverhütungsvorschriften) sowie für die Einhaltung des strikten Rauchverbots in sämtlichen Räumen der Studios verantwortlich.
d)Während des Mietzeitraumes notwendig werdende Reparaturen (außer Glühlampen- und Sicherungswechsel bei gemieteten Geräten) dürfen nur durch autorisierte Vertragskundendienste durchgeführt werden und gehen zu Lasten des Kunden. Er verpflichtet sich zudem, alle während der Mietzeit auftretenden Schäden unverzüglich zu melden.
e) Nicht retournierte, beschädigte oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl von HOWtoDO entweder vom Kunden auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Kunden zum Tagespreis in Rechnung gestellt. Beschädigungen in den Mieträumen sind nach Wahl von HOWtoDO entweder vom Kunden selbst zu beseitigen oder werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
f) Der Kunde verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen, die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) verletzen. Hieraus entstandene Schäden oder Ansprüche gehen zu Lasten des Kunden. Diese Haftung des Kunden gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden.
g) Der Kunde trägt die Verkehrssicherungspflicht im Bereich der ihm überlassenen Mietsache.
h) Sollte der Kunde durch Schlüsselübergabe freien Zutritt zu den Studioräumlichkeiten erhalten, so obliegt ihm die Sicherungspflicht der Räumlichkeiten. Insbesondere hat er jederzeit auf die korrekte Verriegelung, bzw. Sicherung der Eingangstüren, des Fotolagers und der Durchgangstüren zu den angrenzenden Büros zu achten. Sollte der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommen, so haftet er für alle daraus entstehenden Schäden und Folgeschäden in vollem Umfang. Dies gilt insbesondere auch für den Verlust der übergebenen Schlüssel.
11. Haftung von HOWtoDO
a) Der Kunde übernimmt die Räumlichkeiten und technischen Geräte in dem Zustand, in dem sie sich bei der Übergabe befinden.
b) HOWtoDO übernimmt keine Haftung dafür, dass Räumlichkeiten oder technische Einrichtungen den behördlichen oder sonstigen Auflagen der beabsichtigten Nutzung gerecht werden. Der Kunde hat sich selbst über die einschlägigen Vorschriften zu informieren und auf deren Einhaltung zu achten.
c) Für Schäden jeglicher Art, die durch die Nutzung oder den Ausfall der Mietsache entstehen, ist die Haftung durch HOWtoDO ausgeschlossen.
d) HOWtoDO übernimmt keine Haftung für Gegenstände irgendwelcher Art, die der Mieter in die gemieteten Räume eingebracht hat, und gewährt hierfür auch keinen Versicherungsschutz.
e) Der Kunde befreit HOWtoDO von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit dem Mietvertrag gegen HOWtoDO geltend gemacht werden können. Werden Geräte oder Teile von Geräten während der Nutzung trotz sachgerechtem Gebrauch beschädigt oder unbrauchbar (Verschleißteile), so bemüht sich HOWtoDO schnellstmöglich um Ersatz. Ist Ersatzbeschaffung nicht möglich, steht beiden Seiten ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. HOWtoDO haftet darüber hinaus nicht für Folgeschäden, die im Zusammenhang mit der vorzeitig aufgehobenen Vermietung stehen. Insbesondere kann der Kunde keine Forderungen Dritter gegen HOWtoDO geltend machen oder weiterleiten.
f) Wird ein Buchungstermin für den Mieter erschwert oder gar unmöglich, haftet HOWtoDO maximal in der Höhe der Buchungskosten gem. des vereinbarten Kostenvoranschlags. Für entstandene Schäden oder Ausfälle (z.B. entgangene Gewinne) haftet HOWtoDO nicht. Erschwerte Umstände können sein: Übermäßige Lärmbelästigung von außen (Unwetter, Feuerwehr- oder Rettungseinsatz, Baustellen, Umbauarbeiten und dgl.), Doppelbuchungen (bis zu 7 Tagen vor Produktionsbeginn – bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Absage kostenfrei), Stromausfall generell von außen, als auch durch nicht sachgemäßen Umgang des Mieters im Mietobjekt, Defekte an Wasser- oder Stromleitungen, Defekte von Blitzanlagen, Leuchtmitteln sowie alle anderen Dinge, die für den Betrieb des Studios erforderlich sind.
g) Für fremdes schadhaftes Equipment, welches gegebenenfalls zu Stromausfällen führen könnte, haftet HOWtoDO ebenfalls nicht.
h) Des Weiteren übernimmt HOWtoDO keine Haftung für die Garderobe sowie für zurückgelassene Gegenstände oder Kleidungsstücke (vom Kunden selbst als auch von Kunden organisierte Kleidung für die Produktion)
i) Eine Haftung von HOWtoDO für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
j) HOWtoDO haftet nicht bei Unfällen auf dem Gelände der Marzipanfabrik (Friesenweg 14, 22763 Hamburg).
12. Beendigung des Vertrages
a) HOWtoDO ist berechtigt, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzverpflichtungen des Kunden vom Mietvertrag vorzeitig zurückzutreten, wenn der Kunde grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrages verstößt, die mit den Interessen von HOWtoDO nicht mehr vereinbar sind.
b) Gleiches gilt, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, offene Rechnungen nicht zum nächsten Leistungstermin beglichen hat oder gegen ihn ein Insolvenzverfahren vorliegt.
(Stand: Januar 2022)